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Directors and Officers

Berufshaftpflichtversicherung für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer

Director

Was ist versichert?

Die D & 0-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht.

Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadensersatzansprüche vom eigenen Verein an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise durch Dritte – wie etwa Behörden, die nicht nur den Verein, sondern auch den tatsächlichen Schadensverursacher mit ihren Ansprüchen angehen.

Die D & 0 schützt vor der Vollstreckung in das Privatvermögen – und damit weitestgehend auch das Vermögen der Organisation.

Wo gilt die D & O?

Die Directors-and-Officers-Versicherung gilt weltweit. Für Risiken in den USA gibt es jedoch besondere Regelungen.

Was ist nicht versichert?​

Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadensverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

Ehrenamtliche Helfer

Unser Zusammenleben in Deutschland wird von rund 600.000 Vereinen geprägt. Diese hohe Zahl ist nicht zuletzt vielen ehrenamtlichen Helfern zu verdanken, die sich um kleine und große Vereine aller Art kümmern. Vereine gelten als juristische Person und haben somit bestimme Rechte – aber auch Pflichten.

Unsere aufopferungsvollen Helfer verdienen daher den besten Schutz, denn eine Pflichtverletzung kann zu voller persönlicher Haftung führen – und das mit dem gesamten Privatvermögen.

Welche Ansprüche und Schäden sind abgedeckt?

Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personen noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.

Die D & 0 deckt Vermögensschäden, die das Organ fahrlässig verursacht hat. Organe können durch ein aktives Tun oder Unterlassen eine schuldhafte Pflichtverletzung begehen.

Für wen ist die Versicherung?

Bei der D & O-Versicherung für Vereine handelt es sich um einen speziellen Haftungsschutz für die Vereinsführung und Funktionäre. Sie schützt Vorstandschaft, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, Präsidium sowie besondere Vertreter gleichermaßen.

Wichtig: Der Vorstand haftet gesamtschuldnerisch. Macht ein Vorstandsmitglied einen entscheidenden Fehler, so kann dies dazu führen, dass alle Vorstände uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn das Vorstandsmitglied, das den Fehler begangen hat, bereits ausgeschieden ist.

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